Geltungsbereich

  1. Diese Bedingungen finden Anwendung auf Verträge, die die mietweise Bereitstellung von Hotelzimmern zur Unterbringung sowie sämtliche weiteren Dienstleistungen und Lieferungen des Hotels für den Kunden betreffen.
  1. Eine Unter- oder Weitervermietung der bereitgestellten Zimmer sowie deren Verwendung für andere Zwecke als die Beherbergung erfordert die vorherige schriftliche Genehmigung des Hotels. In diesem Zusammenhang wird § 540 Absatz 1 Satz 2 BGB abbedungen, sofern der Kunde nicht als Verbraucher gilt.
  1. Die Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur wirksam, wenn sie zuvor ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

II. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung

  1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden seitens des Hotels zustande. Das Hotel ist berechtigt, die Buchung schriftlich zu bestätigen.
  1. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Wenn ein Dritter im Namen des Kunden bestellt, haftet dieser gemeinsam mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, vorausgesetzt, das Hotel hat eine entsprechende Erklärung des Dritten erhalten.
  1. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren nach einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist gemäß § 199 l BGB. Schadensersatzansprüche verjähren unabhängig von der Kenntnis innerhalb von fünf Jahren. Die Verkürzung der Verjährungsfristen gilt nicht für Ansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels basieren.

III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

1. Das Hotel ist dazu verpflichtet, die reservierten Zimmer für den Kunden bereitzustellen und die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen.

2. Der Kunde hat die Pflicht, die Preise für die Zimmernutzung sowie für alle weiteren in Anspruch genommenen Leistungen, die im Hotel gelten oder vereinbart wurden, zu begleichen. Dies gilt ebenso für Leistungen und Auslagen des Hotels, die auf           Veranlassung des Kunden an Dritte gehen.

3. Die festgelegten Preise beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer. Sollte der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und der Erfüllung des Vertrages 4 Monate überschreiten und erhöht sich der allgemein vom Hotel für solche Leistungen angesetzte Preis, ist das Hotel berechtigt, den vertraglich festgelegten Preis angemessen zu erhöhen, maximal jedoch um 5%.

4. Zudem können die Preise durch das Hotel angepasst werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen in der Anzahl der reservierten Zimmer, den angebotenen Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und das Hotel dem zustimmt.

5. Rechnungen des Hotels, die kein Fälligkeitsdatum aufweisen, sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt ohne Abzüge zu begleichen. Das Hotel hat das Recht, ausstehende Forderungen jederzeit fällig zu stellen und sofortige Zahlung einzufordern. Bei Zahlungsverzug kann das Hotel Zinsen in Höhe von 8% oder bei Rechtsgeschäften mit Verbrauchern 5% über dem Basiszinssatz verlangen. Das Hotel behält sich vor, einen höheren Schaden nachzuweisen.

6. Das Hotel ist berechtigt, bei Abschluss des Vertrages oder danach unter Berücksichtigung der gesetzlichen Regelungen für Pauschalreisen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung sowie die Zahlungsfristen können vertraglich schriftlich festgelegt werden.

7. Der Kunde kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderung gegen eine Forderung des Hotels aufrechnen oder mindern.

IV. Rücktritt des Kunden (d.h. Abbestellung, Stornierung) /Nichtinanspruchnahme der Hotelangebote (No Show)

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag erfordert die schriftliche Zustimmung des Hotels. Sollte diese nicht erteilt werden, ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu entrichten, wenn der Kunde die vertraglich festgelegten Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Eine Ausnahme besteht, wenn das Hotel seine Verpflichtung zur Berücksichtigung der Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Kunden verletzt, sodass diesem ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist oder ihm ein anderes gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht.

2. Falls zwischen Hotel und Kunde ein schriftlicher Rücktrittstermin vereinbart wurde, kann der Kunde bis zu diesem Zeitpunkt vom Vertrag zurücktreten, ohne dass daraus Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels entstehen. Das Rücktrittsrecht des Kunden verfällt, wenn er sein Recht auf Rücktritt nicht bis zum festgelegten Termin schriftlich gegenüber dem Hotel geltend macht, es sei denn, es liegt ein Fall des Rücktritts gemäß Klausel IV. Ziffer 1 Satz 3 vor.

3. Bei Zimmern, die vom Kunden nicht genutzt werden, hat das Hotel die Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Kosten anzurechnen.

4. Das Hotel hat das Recht, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu fordern und die Einsparungen pauschal zu berechnen. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, mindestens 80% des vertraglich festgelegten Preises für Übernachtungen mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions- und 60% für Vollpensionsarrangements zu zahlen. Es obliegt dem Kunden, nachzuweisen, dass der angegebene Anspruch entweder nicht entstanden ist oder nicht in der geforderten Höhe besteht.

V. Rücktritt des Hotels

1. Sofern eine schriftliche Vereinbarung über ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb eines festgelegten Zeitraums getroffen wurde, hat das Hotel in diesem Zeitraum ebenfalls das Recht, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Gäste für die gebuchten Zimmer vorliegen und der Kunde auf Nachfrage des Hotels nicht auf sein Rücktrittsrecht verzichtet.

2. Sollte eine vereinbarte oder gemäß III Ziffer 6 geforderte Vorauszahlung nicht erfolgen, ist das Hotel ebenfalls berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

3. Darüber hinaus hat das Hotel das Recht, aus sachlich begründetem Anlass außerordentlich vom Vertrag zurückzutreten, beispielsweise wenn• höhere Gewalt oder andere Umstände, die nicht im Einflussbereich des Hotels liegen, die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;• Zimmer unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Informationen, wie zum Beispiel bezüglich der Person des Kunden oder des Buchungszwecks, reserviert werden;• das Hotel berechtigten Anlass hat zu vermuten, dass die Inanspruchnahme seiner Dienstleistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden könnte, ohne dass dies dem Einflussbereich oder der Organisation des Hotels zuzuschreiben ist;• ein Verstoß gegen die oben genannte Ziffer 1.2 vorliegt.

4. Bei einem berechtigten Rücktritt des Hotels besteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

VI. Bereitstellung, Übergabe und Rückgabe der Zimmer

1. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Zuweisung bestimmter Zimmer.

2. Die reservierten Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr am vereinbarten Anreisetag zur Verfügung. Ein Anspruch auf eine frühere Bereitstellung besteht nicht.

3. Am festgelegten Abreisetag müssen die Zimmer bis spätestens 11.00 Uhr geräumt werden. Andernfalls kann das Hotel für die verspätete Räumung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des regulären Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen; nach 18.00 Uhr wird der volle Preis von 100% fällig. Diese Regelung begründet keine vertraglichen Ansprüche des Kunden. Es steht ihm frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder nur ein wesentlich geringerer Anspruch auf Nutzungsgebühren entstanden ist.

VII. Haftung des Hotels

1. Das Hotel trägt die Verantwortung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für die Verpflichtungen, die sich aus dem Vertrag ergeben. Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Ausgenommen davon sind Schäden, die das Leben, den Körper oder die Gesundheit betreffen, sofern das Hotel für die Pflichtverletzung verantwortlich ist, sowie weitere Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Hotels basieren. Eine Pflichtverletzung des Hotels wird gleichgesetzt mit der eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Sollte es zu Störungen oder Mängeln bei den Leistungen des Hotels kommen, wird das Hotel, sobald es Kenntnis davon hat oder eine sofortige Beschwerde des Kunden erhält, bemüht sein, Abhilfe zu schaffen. Der Kunde ist verpflichtet, das Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden zu minimieren.

2. Für im Hotel hinterlegte Gegenstände haftet das Hotel gegenüber dem Kunden gemäß den gesetzlichen Vorschriften, das heißt bis zum Hundertfachen des Zimmerpreises, jedoch maximal € 3.500,-, sowie für Geld, Wertpapiere und Schmuck bis zu einem Betrag von € 800,-. Geld, Wertpapiere und Schmuck können bis zu einem Höchstwert von € 7.500,- im Safe des Hotels oder im Zimmersafe aufbewahrt werden. Das Hotel empfiehlt, diese Möglichkeit in Anspruch zu nehmen. Die Haftungsansprüche verfallen, wenn der Kunde nicht unverzüglich nach Kenntnisnahme von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung dem Hotel Meldung erstattet. (§ 703 BGB)

3. Sofern dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Parkplatz des Hotels, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, entsteht dadurch kein Verwahrungsvertrag. Bei Verlust oder Beschädigung von Fahrzeugen und deren Inhalten, die auf dem Hotelgelände abgestellt oder rangiert wurden, haftet das Hotel nicht, es sei denn bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt ebenso für Erfüllungsgehilfen des Hotels.

4. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt bearbeitet. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden sorgfältig behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung sowie die Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt auch die Nachsendung dieser Sendungen.

VIII. Schlussbestimmungen

1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Annahme des Antrags oder dieser Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme müssen schriftlich erfolgen. Einseitige Modifikationen oder Ergänzungen seitens des Kunden sind nicht wirksam.

2. Der Erfüllungs- und Zahlungsort ist Rostock.

3. Der ausschließliche Gerichtsstand – auch für Streitigkeiten im Zusammenhang mit Schecks und Wechseln – ist im kaufmännischen Verkehr Rostock. Sollte ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllen und keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben, gilt der Sitz des Hotels als Gerichtsstand.

4. Es findet deutsches Recht Anwendung. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts sowie des Kollisionsrechts sind ausgeschlossen.

5. Falls einzelne Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelaufnahme unwirksam oder nichtig sein sollten, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.